Ronen Steinke über Klassenjustiz

“Vor dem Gesetz sind alle gleich!” – so lautet das Versprechen des deutschen Rechtsstaats. In der Praxis sieht das jedoch manchmal ganz anders aus. Oft genug macht es nämlich doch einen Unterschied, aus welchen Verhältnissen die Person auf der Anklagebank kommt. Wer in großem Stil Steuern hinterzieht, kommt oft trotzdem mit einer Geldstrafe davon, während pro Jahr rund 7000 Menschen allein deshalb ins Gefängnis müssen, weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind. Kann so etwas gerecht sein?

Ronen Steinke ist promovierter Jurist und schreibt für die Süddeutsche Zeitung. In seinem Buch “Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich – die neue Klassenjustiz” übt er harsche Kritik am deutschen Justizsystem. Und genau darüber habe ich mit ihm gesprochen.

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Quellen & weiterführende Links:

Buch: Ronen Steinke – Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Artikel von Ronen Steinke bei der Süddeutschen Zeitung

Foto: Victor Hedwig

7 Gedanken zu „Ronen Steinke über Klassenjustiz

  1. Super interessant, vielen Dank für das tolle Interview!

    Nur die Fragen am Schluss zum Thema Heroin und dessen „Dealer“ kamen mir immer noch geprägt von der staatlichen Anti-Drogenpropaganda geprägt. Schließlich nehmen 80% der Opiatuser ihren Stoff ohne davon Süchtig zu werden.

    Ich möchte an der Stelle zwei Bücher empfehlen. Einmal „Drug Use for Grown-Ups“ von Dr. Carl Hart. Und „Leben im Rausch“ von Daniel Kulla, insbesondere das Kapitel über die Darstellung von Dealern in der Gesellschaft.

    Daniel Kulla könnte ich mir auch sehr gut als Gesprächspartner für die angekündigte Folge über Drogen vorstellen!

  2. Moin Thomas! Ich hatte dabei tatsächlich auch an Purdue Pharma & OxyContin gedacht. Also Konzerne, die es bereits bei der bestehenden Gesetzeslage geschafft haben, ein Milliardengeschäft mit stark süchtig machenden Präparaten aufzuziehen.

  3. Hi, danke für die Thematik Justiz, die viel stärker beleuchtet werden müsste. Könntet Ihr vielleicht auch die Links oder DOIs zu den von Herrn Steinke genannten Untersuchungen hinzufügen.

  4. Konnte dem Gast folgen… bis er beim Thema „Drogenlegalisierung“ mangels Fachkenntnis ins Schwimmen geriet. Vorher sehr gut.

    Btw: vielleicht auch Walther Rode (1876-1934) erwähnen, österreichischer Anwalt, der dasselbe Anliegen hatte und ein großartiges, ein aufwühlendes Buch geschrieben hat. „Knöpfe und Vögel. Ein Lesebuch für Angeklagte.“ Erstausgabe 1931, neu hetausgegeben von der Edition Memoria 1999, ISBN 3930353105.

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich weiß nicht warum Herr Steinke einen solchen Unsinn verbreitet, dass Leute in Strafverfahren keinen Anwalt nehmen können, wenn sie kein Geld haben (ich spreche aus Erfahrung mit verschiedenen Gerichtsverfahren). Er weiß es als Jurist sicher besser!
    Richtig ist, jeder, der vom Jobcenter oder vom Sozialamt Leistungen erhält, hat ein Anrecht auf die Bewilligung von Beratungshilfe (sprich einen Anwalt seiner Wahl zu nehmen) bzw. auf die Gewährung von PKH (Prozeßkostenhilfe)wenn es zum Prozeß kommt. Dies ist beim Amtsgericht mit dem Bewilligungsbescheid des Jobcenter o. d. Sozialamtes zu beantragen.
    Herr Steinke hätte hier das Forum nutzen können, dieses Recht zu verbreiten. Stattdessen läßt er sich aus über die Ungerechtigkeiten. Ich bin äußerst verärgert, denn ich halte eigentlich viel von dem Herrn!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Judith Giersch

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